Keine weitere Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens (26.10.2021)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass dasn Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe fortzuführenn ist.(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2021 – 11 Ta 1120/21)