KFZ-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall (07.09.2018)
Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung hafte der Versicherer dagegen. Dies entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main.(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2018 – 7 U 25/16)