Kindergartenkind mit Erdnussallergie hat Anspruch auf Kostenübernahme für persönliche Assistenz (21.09.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrensn entschieden, dass ein Sozialhilfeträger die Kosten für eine persönliche Assistenz zurn Betreuung eines Kleinkindes mit hochgradiger Lebensmittelallergie (Erdnussallergie)n während des Besuchs einer Kindertagesstätte vorläufig übernehmen muss.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.08.2015 – L 8 SO 177/15 B ER)