Kindergeld kann auf Einkommen von Eltern mit SGB II-Bezug angerechnet werden (29.04.2016)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kindergeld dem Elternteil als Einkommen zugerechnet wird, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.10.2015 – L 6 AS 1100/15)