Kinderrentenversicherung unterliegt bei widerruflichem Bezugsrecht Versorgungsausgleich (28.09.2017)
Schließt ein Ehegatte auf das Leben seines Kindes als Versicherter eine Lebensversicherung ab, so unterliegt diese Versicherung dem Versorgungsausgleich, sofern dem Kind kein unwiderrufliches Bezugsrecht zu steht. Andernfalls dient die sogenannte Kinderrentenversicherung der Altersversorgung des Ehegatten. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.(OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2015 – 9 UF 27/15)