Kindes mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte hat erheblichen Pflegemehrbedarf (24.12.2014)

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, das ein Kind, welches seit Geburt unter einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte leidet, einen erheblichen Pflegemehrbedarf gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern hat.(SozG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2014 – S 14 P 41/13)

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