Klage auf Zustimmung zum Verkauf des Wohneigentums ist stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten (11.07.2024)

Die Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum ist nach Inkrafttreten des neuen Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinschaftsordnung die Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer regelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 22.03.2024 – V ZR 141/23)