Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen Ungleichbehandlung erfolgreich (11.10.2024)

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat der Angestellten eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2024 – 2 Sa 14/24)