Klage eines Piloten gegen insolvente Air Berlin erfolglos (27.11.2017)
Der Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten wurde im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017 – 10 Ga 89/17)