Klage eines „Reichsbürgers“ auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung erfolglos (17.03.2017)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf Erhalt von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung abgewiesen.(SG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2016 – S 33 SV 26/15)