Klageerhebung per einfacher E-Mail unzulässig (14.06.2016)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass eine beim Sozialgericht mit einer einfachen E-Mail erhobene Klage unzulässig ist.(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 18.05.2016 – S 9 KR 35/15)

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