Knalltrauma durch Aufstellen einer Wühlmausfalle: Landwirt ist bei Arbeit unfallversichert (20.04.2018)

Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass ein Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle (hier: Wühlmaus-Selbstschussgerät) gesetzlich unfallversichert ist. Löst sich bei dieser Tätigkeit ein Schuss aus der Falle und erleidet der Landwirt dadurch ein Knalltrauma, kann er grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.(SG Münster, Gerichtsbescheid vom 05.04.2018 – S 3 U 11/16)