Kombination von Blindheit und Schwerhörigkeit kann Anspruch auf Blindenhund begründen (20.09.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Blindern mit einem Langstock nur unzureichend versorgt sein kann, wenn die Orientierung durchn Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.08.2017 – L 16/4 KR 65/12)