Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis kann zu fristloser Kündigung führen (25.08.2017)

Wer sich zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017 – 3 Sa 202/16)