Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen darf bei mangelnder Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats als beendet angesehen werden (26.09.2016)
Ein Arbeitgeber darf das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG als beendetn ansehen, wenn der Betriebsrat keine weitere Verhandlungsbereitschaft übern Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von Massenentlassungen erkennenn lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 22.09.2016 – 2 AZR 276/16)