Konzept zur Berechnung der Unterkunftsleistungen für „Hartz IV“-Empfänger im Kreis Düren schlüssig (25.11.2016)
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das seit 2013 geltende Konzept des Kreises Düren zu Berechnung der Unterkunftskosten für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) bestätigt und wies damit eine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen zurück.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.2016 – L 7 AS 723/16)