Kosten für behinderungsgerechten Umbau eines Fahrzeugs und Erwerb der Fahrerlaubnis müssen bei ausreichendem Vermögen des Ehepartners selbst getragen werden (21.08.2015)

Die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis und den behinderungsgerechten Umbau eines Pkw müssen bei ausreichendem Vermögen des Ehepartners nicht aus Mitteln der Eingliederungshilfe erstattet werden.(SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 – S 1 SO 4269/14)