Kosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können zu als erstattungsfähige Umzugskosten anerkannt werden (09.03.2016)
Bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung (hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft) erteilt hat, können auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den „eigentlichen“ Umzugskosten im engeren Sinn zählen. Sie sind daher vom Jobcenter zu erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.2015 – L 6 AS 1349/13)