Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen darf von privater Krankenversicherung nicht auf verheiratete Paare beschränken werden (16.10.2017)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass private Krankenversicherungen die Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken dürfen.(OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2017 – 12 U 107/17)