Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse (12.03.2015)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass einn Kostenerstattungsanspruch nach Versorgung mit Zahnersatz dann nicht besteht, wenn der Heil- und Kostenplan nicht vorab der Krankenkasse zur Überprüfung vorgelegt wurde.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2014 – L 4 KR 535/11)