Kostenübernahme für Fällung eines bruchgefährdeten Baumes durch Versicherung abhängig von Versicherungsbedingungen (23.10.2017)
Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes von der Versicherung bezahlt werden, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Hierauf verwies das Amtsgericht München in einem Urteil.(AG München, Urteil vom 06.04.2017 – 155 C 510/17)