Kraftfahrzeughilfe für kleinwüchsige Menschen (11.01.2016)
Kleinwüchsige Menschen können einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben, wenn sie zur Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf ein Auto angewiesen sind.(SG Mainz, Urteil vom 19.11.2015 – S 1 R 701/13)