Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankmeldung (04.01.2021)

Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) Krankengeld erhält, muss spätestensn am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten AU deren Fortdauern ärztlich bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist. Wird ern an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späterenn Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld…(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 22.12.2020 – L 1 KR 125/20 und L 1 KR 179/20)