Krankengeldanspruch besteht auch ohne förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (02.06.2017)

Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld im Einzelfall nicht zwingend voraussetzt, dass Arbeitsunfähigkeit förmlich bescheinigt wird. Ausreichend ist vielmehr eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der auch nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein muss.(SozG Leipzig, Urteil vom 03.05.2017 – S 22 KR 75/16)