Krankenhaus hat bei falscher Rechnung Rückzahlungspflicht (03.03.2017)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Krankenhaus, das zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, nachweisen muss, dass die für die Vergütung relevanten Maßnahmen im Rahmen der stationären Behandlung tatsächlich stattgefunden haben. Kann das Krankenhaus den Nachweis nicht führen, muss es anteilig die von der Krankenkasse schon gezahlte Vergütung zurückerstatten.(SG Detmold, Urteil vom 04.11.2016 – S 24 KR 48/15)