Krankenhaus hat bei fehlender Patienteneinwilligung zur stationären Behandlung keinen Anspruch auf Vergütung (07.03.2017)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Krankenhaus dann keine Vergütung verlangen kann, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen den ärztlichen Rat verweigert hat.(SG Detmold, Urteil vom 19.01.2017 – S 3 KR 555/15)