Krankenkasse kann Exklusivverträge über Grippeimpfstoffe nicht kündigen (21.08.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass bestehende Exklusivverträge übern Grippeimpfstoffe von den Krankenkassen nicht wirksam gekündigt werden können. Diesn gelte auch nach einer Gesetzesänderung im Jahre 2017.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2017 – L 4 KR 307/17 B ER)