Krankenkasse muss Aufenthalt im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie bezahlen (31.03.2015)

Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.(SG Dresden, Urteil vom 27.02.2015 – S 47 KR 439/12)