Krankenkasse muss bei Jugendlichen transportable Sauerstoffflaschen zur Mobilitätserhaltung zur Verfügung stellen (27.02.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren entschieden,n dass eine 16jährige Antragstellerin Anspruch auf Kostenübernahme für monatlich drein befüllte (transportable) Sauerstoffdruckgasflaschen zur Erhaltung ihrer Mobilität hat.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2014 – L 4 KR 485/14)