Krankenkasse muss Elektrorollstuhl für Blinde übernehmen (14.10.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose(MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 04.10.2021 – L 16 KR 423/20)