Krankenkasse muss kein neues Gutachten einholen (15.06.2023)

Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) die Grenzen des Anspruchs aufgezeigt.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 25.05.2023 – L 16 KR 432/22)