Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten bei fremdsprachigen Patienten tragen (23.03.2018)

Muss ein Patient Dolmetscherleistungen bei Arztbesuchen und Therapien in Anspruch nehmen, so sind die Kosten für den Dolmetscher keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2018 – L 4 KR 147/14)