Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen (17.05.2018)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen.(SG Mainz, Urteil vom 04.05.2018 – S 16 KR 113/16)