Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen (10.12.2018)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Cannabis keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS ist.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.11.2018 – L 16 KR 504/18 BER)

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