Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen (10.12.2018)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Cannabis keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS ist.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.11.2018 – L 16 KR 504/18 BER)

