Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen (20.03.2015)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass einen Krankenkasse die Kosten für ein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) nicht übernehmen muss, da ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht speziell der Bekämpfung einer Krankheit und dem Ausgleich einer Behinderung dient.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2014 – L 4 KR 454/11)