Krankenkasse muss Kosten für Laser-Epilation bei starker Beinbehaarung nicht übernehmen (18.11.2019)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2019 – L 4 KR 457/16)