Krankenkasse muss Kosten für Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung von Barthaaren von Transsexuellen übernehmen (29.01.2019)
Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung von Barthaaren bei einem Transsexuellen durch eine entsprechend qualifizierte Kosmetikerin/einen entsprechend qualifizierten Kosmetiker zu übernehmen hat.(SG Hannover, Urteil vom 19.09.2018 – S 86 KR 384/18)