Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen (29.06.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Spracherkennung Dragon Naturally Speaking jedenfalls für behinderte Kinder ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Sicherung der Schulfähigkeit sein kann.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.04.2021 – L 4 KR 187/18)