Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen informieren (16.04.2018)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Krankenkassen ihre Versicherten über Veränderungen im Geschäftsstellennetz in Kenntnis setzen müssen.(SG Koblenz, Urteil vom 27.03.2018 – S 14 KR 980/17)