Krankenkasse muss vorläufig Kosten für Therapie mit Zolgensma® übernehmen (12.11.2020)
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die IKK classic verpflichtet, ist, ein an SMA erkranktes Kind mit einer stationären Krankenhausbehandlung zur Durchführung einer Therapie mit Zolgensma® zu versorgen.(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2020 – L 10 KR 542/20 B ER)