Krankenkasse muss wegen verspäteter Entscheidung über Leistungsantrag Kosten für Psychotherapie übernehmen (09.03.2016)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer Anspruch auf Kostenerstattung für eine nachweislich erforderliche Psychotherapie hat, da die Krankenkasse über den Antrag nicht binnen drei Wochen entschied, ohne hierfür Gründe mitzuteilen.(BSG, Urteil vom 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R)