Krankenkassen dürfen ärztliche Verordnung von Cannabis nur auf Vollständigkeit und Plausibilität hin überprüfen (17.11.2022)

Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat das Bundessozialgericht entscheiden.(BSG, Urteil vom 10.11.2022 – B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R und B 1 KR 9/22 R)