Krankenkassen dürfen keine Extra-Leistungen wie besonderen Auslandskrankenschutz als Wahltarif anbieten (01.08.2019)
Das Bundessozialgerichts hat in einem Revisionsverfahren entschieden, das Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenkassen das Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenkassen das Bewerben und Anbieten von in ihrer Satzung geregelten Wahltarifen für Gestaltungsleistungen wie besonderen Auslandskrankenschutz…(BSG, Urteil vom 30.07.2019 – B 1 KR 34/18R)