Krankenkassen müssen Psychiatriekosten für Asylbewerber übernehmen (12.03.2024)

Die Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber bei akuter Erkrankung sind zu erstatten. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 29.02.2024 – B 8 AY 3823)

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