Krankentagegeldversicherung: Versicherer hat Zeitpunkt einer behaupteten Berufsunfähigkeit nachzuweisen (04.09.2017)
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Beendigung der Leistungspflicht einer Krankentagegeldversicherung setzt voraus, dass mit einer Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss ist, ob der Versicherte je wieder arbeiten kann. Die Prognose muss ex ante für den Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Versicherer das Ende der Leistungspflicht behauptet. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.(OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2017 – 10 U 727/15)