Krankenversicherung muss Kosten für augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit nicht erstatten (24.11.2014)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit nicht von der Versicherung erstattet werden müssen.(AG München, Urteil vom 27.12.2013 – 121 C 27553/12)