Kreissparkasse zur Rückzahlung von mehr als 7.000 Euro zu viel überwiesener Rente verurteilt (25.11.2015)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Bank nach Kenntnis über das Ableben eines Kunden zu viel überwiesene Rente an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen muss – und zwar auch dann, wenn die Bank die zu viel gezahlte Rente bereits an die Erben ausgezahlt hatte.(SG Heilbronn, Urteil vom 15.10.2015 – S 14 R 3494/13)