Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage (14.11.2022)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 14.10.2022 – L 16 KR256/21)