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Kündigung der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen Arbeitszeitbetrugs unwirksam (27.03.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 25.03.2026 – 60 Ca 12322/25)

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