Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam (29.04.2015)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dann unwirksam ist, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.(ArbG Berlin, Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15)